HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

22.10.2015 16:53

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Wir wurden mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 über Folgendes informiert:

A. Die VEMOS 2 Beteiligungen GmbH i.G., Zossen, Deutschland, hat uns gemäß
§ 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.

2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in
wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu
erlangen.

3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung
unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer
Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des
Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser
Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik
der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der
Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von
Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs
von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.


Heidelberg, den 22. Oktober 2015

Der Vorstand



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  HeidelbergCement AG
              Berliner Straße 6
              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
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