Stellungnahme zur Liste des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Zur heute veröffentlichen Liste des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), auf der auch die Heidelberg Materials AG wie auch unsere Tochtergesellschaft Hanson Israel gelistet werden, merken wir an:
Hanson Israel betreibt keine Anlagen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem. 2023 hat Hanson Israel sämtliche Aktivitäten im Steinbruch Nahal Raba sowie dem dazugehörigen Asphaltwerk und Transportbetonwerk eingestellt. Der gesamte Standort Nahal Raba bleibt weiterhin geschlossen.
Bis heute waren sowohl die Heidelberg Materials AG und Hanson Israel nicht in der auf Basis der Resolution 31/36 des Menschenrechtsrats angelegten Datenbank aufgeführt. Da Hanson Israel nicht in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem, tätig ist, spiegelt die Aufnahme der Heidelberg Materials AG und von Hanson Israel in die aktualisierte Datenbank nicht die aktuelle Situation wider und ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.
Diese Einschätzung haben wir im Rahmen einer Stellungnahme auch fristgerecht, mit Datum vom 24. September 2025, an das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) übermittelt und warten auf die zugesagte Veröffentlichung unserer Stellungnahme.