Italcementi wird Rechtsmittel gegen Bußgeldentscheidung der italienischen Kartellbehörde einlegen

Italcementi S.p.A., HeidelbergCements italienischer Tochtergesellschaft, wurde heute eine Bußgeldentscheidung der italienischen Kartellbehörde zugestellt. Das zugrundeliegende Verfahren bezog sich auf angebliche verbotene Marktkoordination zwischen Wettbewerbern auf dem Italienischen Grauzementmarkt einschließlich abgestimmter Preiserhöhungen. Das Bußgeld beträgt 84 Mio EUR. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum von Juni 2011 bis Januar 2016, in dem Italcementi noch nicht zu HeidelbergCement gehörte. HeidelbergCement hat den damals kontrollierenden Anteilseigner von Italcementi vorsorglich informiert, weil der mit ihm geschlossene Anteilskaufvertrag eine übliche Absicherung gegen derartige Risiken enthält.

Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Italcementi wird Rechtsmittel gegen die Entscheidung und das Bußgeld einlegen, da Italcementi davon ausgeht, dass die Vorwürfe der Behörde sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht unbegründet sind. Ferner ist Italcementi fest davon überzeugt, dass es unter vollständiger Einhaltung geltender Kartellgesetze gehandelt hat.

Christoph Beumelburg mit weißem Hemd und blauem Jackett, im Hintergrund ein Fenster und eine Sichtbetonwand

Christoph Beumelburg

Konzernsprecher, Director Group Communication & Investor Relations

Heidelberg Materials AG Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland