In allen Ländern, in denen wir tätig sind, achten wir die geltenden Gesetze und Bestimmungen als rechtliche Grundlage unserer Geschäftstätigkeit. Die Internationalisierung unseres Unternehmens, die durch schnelles Wachstum und eine rasche geografische Ausdehnung geprägt ist, erfordert die Integration vieler verschiedener Kulturen. Um als Konzern weltweit erfolgreich zu sein, sind gemeinsame Wertesysteme erforderlich. So werden in der Corporate Mission unsere Unternehmenskultur und unsere unternehmerischen Wertvorstellungen in allgemeiner Form beschrieben. 

Das Streben von Heidelberg Materials nach hervorragender unternehmerischer Leistung sowie nach einer Spitzenposition unter den Besten unserer Branche erfordert auch eine Verankerung gesetzlich und ethisch korrekten Verhaltens. Der Verhaltenskodex beschreibt daher unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten – von der strategischen Planung bis hin zum Tagesgeschäft.

Konsequenterweise bewerten wir ethisches und regelgetreues Verhalten unserer Beschäftigten, wie es im Verhaltenskodex festgelegt ist, und dokumentieren es als Teil der jährlichen Leistungsbeurteilung.

Darüber hinaus bekennt sich Heidelberg Materials zu seiner Verantwortung zur Respektierung der Menschenrechte

Erfahren Sie mehr über unsere Führungs- und Überwachungsstrukturen unter

Corporate Governance

Um unser Engagement für Compliance und soziale Verantwortung weiter zu untermauern, haben wir konkrete Maßnahmen ergriffen, die über die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien hinausgehen. An unseren Standorten schaffen wir Arbeitsplätze – sowohl direkt in unseren Produktionsstätten als auch indirekt in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen. Mit Löhnen, Investitionen, Beschaffungen und Steuern fördern wir die ökonomische Entwicklung insbesondere auch in wirtschaftlich schwachen Regionen und nehmen unsere soziale Verantwortung wahr. Seit 2022 sind auch unsere Finanzierungsinstrumente mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft.

Ein Mann mit einem Helm schaut auf ein Zementwerk
Verantwortung und Organisation

Das in den konzernweiten Management- und Überwachungsstrukturen fest verankerte Compliance-Programm ist Teil unserer Führungskultur. Es umfasst die gesamte Compliance-Organisation im Konzern, die Aufstellung von Richtlinien und die Überprüfung ihrer Einhaltung. Das Compliance-Management adressiert alle Compliance-Themen, die Heidelberg Materials in der Compliance-Risikobewertung als relevant identifiziert hat. Dazu gehören insbesondere Wettbewerbsrecht, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechte.

Die Compliance-Organisation untersteht dem Vorstandsvorsitzenden, an den der Director Group Legal & Compliance direkt berichtet. Jedes Land hat einen eigenen Compliance-Beauftragten mit direkter Berichtslinie an den Ländermanager, aber die Verantwortung für rechts- und regelkonformes Verhalten der Mitarbeitenden liegt bei allen Führungskräften und natürlich den Beschäftigten selbst.

Compliance-Prozesse

Zur Erreichung gesetzmäßigen und regelkonformen Verhaltens haben wir ein konzernweites integriertes Compliance-Programm etabliert. Ein zentrales Element dieses Programms ist die Selbstverpflichtung der Unternehmensleitung, Verstöße gegen geltendes Recht nicht zu dulden und zu sanktionieren. Das Programm umfasst zudem interne Richtlinien und Maßnahmen, die die rechtlichen Vorschriften konkretisieren. Zusätzlich zur regelmäßigen Kommunikation dieser Richtlinien gibt es Compliance-Briefe an das Management und die gesamte Belegschaft wie beispielsweise den jährlichen Brief des Vorstandsvorsitzenden und Ad-hoc-Rundschreiben zu aktuellen Themen, um das Compliance-Bewusstsein zu stärken.

Außerdem gibt es das internet- und telefonbasierte Meldesystem SpeakUp sowie Mitarbeiterschulungen, die mit modernen Medien wie elektronischen Lernmodulen durchgeführt werden. Das elektronische Kursangebot, das verpflichtend von definierten Mitarbeitergruppen zu absolvieren ist, behandelt Themen wie den Verhaltenskodex (u. a. Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz), das Wettbewerbsrecht und die Korruptionsprävention. 

Das gesamte Compliance-Programm wird fortlaufend auf Anpassungsbedarf an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen hin überprüft und entsprechend verbessert. Verstöße gegen geltendes Recht und interne Richtlinien werden sanktioniert. Zudem werden entsprechende korrektive und präventive Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.

Die Überwachung der konzernweiten Umsetzung des Compliance-Programms geschieht durch Regel- und Sonderprüfungen der internen Revision sowie durch spezielle halbjährliche Compliance-Berichte des Director Group Legal & Compliance an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Letzterer überwacht die Wirksamkeit des Compliance-Programms und prüft dabei insbesondere, ob es den gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Compliance-Standards genügt. In einem zusätzlichen vierteljährlichen Bericht werden die Vorstände mit regionaler Verantwortung regelmäßig über die wichtigsten Compliance-Vorfälle in ihren Konzerngebieten informiert.

Zur Bewertung und Vermeidung von Korruptionsrisiken und möglichen Interessenkonflikten führen wir alle zwei Jahre eine umfassende Analyse durch. Durch eine rollierende Vorgehensweise werden in diesem Rhythmus jedes Jahr andere Länder analysiert. Erst werden die potenziellen Risiken in einer Landesorganisation bewertet, dann werden die bereits zur Begrenzung dieser Risiken bestehenden Maßnahmen evaluiert, um das Nettorisiko zu bewerten, und schließlich wird geprüft, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Aus dieser Bewertung resultiert für jedes Land ein Maßnahmenplan, dessen Umsetzung von der Abteilung Group Legal & Compliance nachverfolgt wird.
Im Bereich des Wettbewerbsrechts gibt es ein umfassendes Kartellberichtswesen über kartellrechtliche Ermittlungsverfahren. Auf Ebene des Vorstands und der unmittelbar an die Vorstandmitglieder mit Vertriebsverantwortung berichtenden Mitarbeitenden findet ein jährliches Wettbewerbsrechts-Update statt. Weiterhin sind jährliche qualitative Kartellrisikobewertungen in den Ländern vorgesehen. Eine regelmäßige externe Prüfung des Wettbewerbsrechts-Compliance-Programms durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei ist im Rhythmus von rund drei Jahren vorgesehen.

Compliance-Risikobewertungen

Das Compliance-Management-System von Heidelberg Materials beinhaltet als wesentlichen Bestandteil verschiedene Risikobewertungen. Zum einen werden Compliance-Risiken regelmäßig auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre Auswirkungen auf den Heidelberg-Materials-Konzern beurteilt, um zu überprüfen, ob das Compliance-Management-System des Konzerns alle relevanten Compliance-Themen abdeckt und die richtigen Schwerpunkte für der Compliance-Arbeit setzt. Zum anderen werden Risikobewertungen zu spezifischen Compliance-Themen wie Wettbewerbsrecht, Korruption und Menschenrechte durchgeführt und regelmäßig aktualisiert.

Diese spezifischen Compliance-Risikobewertungen werden auf der Ebene der Landesorganisationen durchgeführt und werden von Group Compliance nachverfolgt. Dies entspricht dem organisatorischen Aufbau des Heidelberg-Materials-Konzerns und spiegelt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern wider. Innerhalb der einzelnen Länderorganisationen müssen die Besonderheiten der verschiedenen Geschäftsbereiche und mögliche regionale Unterschiede berücksichtigt werden.

Methodik Korruptionsrisikobewertungen

Unsere Methodik der Risikobewertung beginnt mit der Definition von Risikotypen, denen das Unternehmen ausgesetzt sein kann. Für Korruption sind dies Risiken wie aktive und passive Korruption, Korruption unter Einbezug von Amtsträgern, indirekte Bestechung und Interessenkonflikte. Diese Risiken werden aus verschiedenen funktionalen Sichten inklusive Betrieb, Einkauf, Verkauf, Personal und Investitionsprojektteams analysiert. Die Risiken und funktionalen Sichten werden von Group-Compliance-Experten definiert, um für alle Länder die gleichen vergleichbaren Strukturen zu haben.

Nach der Festlegung der oben erläuterten Struktur beginnt die Bewertung mit der Sammlung von Informationen, die die Grundlage für Annahmen bilden, die das Bruttorisiko bestimmen. Das lokale Compliance-Team prüft das rechtliche Umfeld des jeweiligen Landes, die Durchsetzung der Gesetze durch die Behörden und externe Bewertungen wie den Corruption Perception Index von Transparency International oder den Global Slavery Index der Walk Free Foundation. Darüber hinaus werden Statistiken zu tatsächlichen Compliance-Verstößen in der Vergangenheit in der lokalen Organisation analysiert. Neben diesen eher objektiven Kriterien sammelt das Compliance-Team Informationen von Kollegen aus verschiedenen Abteilungen und Geschäftsbereichen, wie sie die spezifischen Compliance-Risiken in der Baustoffindustrie aufgrund ihrer Erfahrungen, Beobachtungen und realen Ereignisse wahrnehmen. Mit diesem Input wird das Bruttorisiko qualitativ als hoch, mittel oder niedrig bewertet.

Der nächste Schritt ist eine Überprüfung der bereits bestehenden Risikominderungsmaßnahmen in der Organisation. Zu den Risikominderungsmaßnahmen können Richtlinien, Schulungen, Prozesskontrollen usw. gehören. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ergibt sich das Nettorisiko, dem die Organisation effektiv ausgesetzt ist. Auf dieser Grundlage wird die Risikobewertung mit der Erstellung eines Aktionsplans fortgesetzt, in dem einzelnen Verbesserungsmaßnahmen einschließlich der Verantwortlichkeiten und Fristen für die weitere Reduzierung des Nettorisikos festgelegt werden.

Die gesamte Risikobewertung einschließlich des Aktionsplans wird von Group-Compliance-Experten überprüft und muss schließlich vom verantwortlichen Landesmanager genehmigt werden. Der Aktionsplan wird von den Compliance-Mitarbeitenden nachverfolgt und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch das Top-Management. Der gesamte Bewertungsprozess wird nach einem Zyklus von etwa zwei Jahren wiederholt und aktualisiert.
 

Leistungsindikatoren für Compliance-Vorfälle

Alle nachfolgend aufgeführten Daten werden dem SpeakUp-Fallmanagementsystem entnommen. Die Einschätzung, zu welcher Fallkategorie eine Meldung gehört, wird durch das qualifizierte Fallmanagementpersonal getroffen. Dabei stehen im Fallmanagementsystem 20 Fallkategorien zur Einordnung zur Verfügung. Das Fachpersonal richtet sich bei der Kategorisierung nach den in der Richtlinie zu Meldung und Management von Compliance-Vorfällen vorgegebenen Definitionen.

Meldungen über das Case-Management-System 2024

Diagramm mit zwei grünen Kästen, die durch Pfeile verbunden sind. Links: "84 % per Compliance-Meldesystem SpeakUp; davon wurden 85 % online und 15 % telefonisch gemeldet. 16 % per E-Mail/Brief etc." Rechts: "339 gemeldete Vorfälle (VJ: 283)".

Compliance-Meldungen über das Case-Management-System

Jahr 20232024
Beschäftigtenbeziehungen39 %35 %
Korruption oder Interessenkonflikte10 %9 %
Gesundheit und Arbeitssicherheit8 %11 %
Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung8 %6 %
Diskriminierung oder Belästigung5 %12 %
Sonstige30 %27 %

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 339 Vorfälle in unserem Case-Management-System gemeldet und unter Aufsicht von Compliance-Beschäftigten in der Landesorganisation oder von der Konzernabteilung Compliance untersucht. Die meisten Meldungen gingen zum Thema Beschäftigtenbeziehungen ein. Weitere Meldungen betrafen Diskriminierung und Belästigung, Gesundheit und Sicherheit, Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung sowie Korruption oder Interessenkonflikte. Andere Fallkategorien machten geringere Prozentsätze der Gesamtzahl aus, darunter auch Datenschutzfälle, die knapp 1 % der Gesamtfallzahl umfassten. Von den 339 gemeldeten Vorfällen stellten sich 49 % als unbegründet heraus, während für 26 % zum Redaktionsschluss entweder kein finales Untersuchungsergebnis feststand oder keine Einschätzung möglich war. Für 25 % der Vorfälle ergaben die Untersuchungen, dass sie zumindest teilweise begründet waren. In der Kategorie Korruption oder Interessenkonflikte wurden 32 Fälle im Jahr 2024 erfasst. Davon entfielen 17 auf die Einordnung als Korruptionsfälle, wovon sich wiederum ein Fall bestätigt hat.

Für Nachhaltigkeitsratingszwecke betrachten wir weitere Kategorien von Compliance-Vorfällen. So wurden uns 17 Fälle aus der Kategorie Korruption oder Bestechung gemeldet, von denen sich neun als unbegründet herausstellten, einer als begründet und die weiteren sieben wurden noch untersucht. Wir registrierten 15 Fälle von Interessenkonflikten, von denen zehn unbegründet waren, drei waren begründet und zwei wurden noch untersucht. Für die Kategorien Geldwäsche und Insiderhandel wurden keine Meldungen festgestellt. Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten sind für uns von großer Bedeutung. Unsere Statistiken zeigen keine Fälle, in denen sensible Kundendaten betroffen waren.

Compliance-Meldesystem

Zur Gewährleistung unserer Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen und internationalen ethischen Standards geben wir sowohl unseren Mitarbeitern als auch externen Personen die Möglichkeit, uns eventuelle Bedenken in Bezug auf jegliche Art von gesetzeswidrigem Verhalten in unserem Unternehmen oder Verhalten, das gegen international anerkannte Konventionen verstößt, über unser Compliance-Meldesystem „SpeakUp“ mitzuteilen.

Beispiele für Vorkommnisse, die über das Meldesystem gemeldet werden können:

  • Bestechung, Korruption und Schmiergelder
  • Kinder- oder Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Datenschutzverletzung
  • Umweltverstöße und Nachhaltigkeit
  • Verstöße gegen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz etc.

Die Beschreibung des Vorfalls sollte so knapp und präzise wie möglich gehalten sein.

Grundsätze

Falls gewünscht, kann eine Meldung vollständig anonym gemacht werden. Der meldenden Person wird zugesichert, dass ihr durch die Eingabe des Vorfalls keinerlei Nachteile entstehen.
 

Zugang zu SpeakUp

Das SpeakUp-Internet-Portal kann über 
heidelbergmaterials.speakup.report/speakup geöffnet werden. Das System bietet die Möglichkeit, per Internet oder per Telefon mit auf der Seite aufgeführten Telefonnummern in allen für Heidelberg Materials relevanten Sprachen einen Fall zu melden. Die meldende Person und die Person, die den Vorfall bearbeitet, haben die Möglichkeit, anonym miteinander zu kommunizieren, falls die meldende Person dies wünscht.

SpeakUp-Telefonnummern

Um einen Compliance-Fall telefonisch zu melden, geben Sie bitte den Zugangscode 107810 an. 
 

LandTelefonnummer und Informationen
ÄgyptenFreephone: 08000000083
Albania

Nummer: 0035545301801 

Ortstarif

Australien

Nummer: 0061282846262 

Ortstarif

BangladeschFreephone: 008809610998462
BelgienFreephone: 080089326
Benin

Nummer: 002290120900380 

Ortstarif

Bosnien-Herzegowina

Nummer: 0038770330093 

Ortstarif

Brunei DarussalamFreephone: 8014657
BulgarienFreephone: 008002100645
Burkina Faso

Nummer: 0022625300982 

Ortstarif

ChinaFreephone (via China Telecom): 108001523042
Freephone (Via China United Network): 108008522221

Landesweite Nummer ohne Einschränkung des Anbieters: 4001201842 

Ortstarif

Dänemark

Nummer: 004543310961 

Ortstarif

DeutschlandFreephone: 08001818952
Estland

Nummer: 003726093008 

Ortstarif

FinnlandFreephone: 0800392912 
FrankreichFreephone: 0805543753
Ghana

Nummer: 00233596993553 

Ortstarif

Griechenland

Freephone: 0080044145924 

nur Festnetz

Hongkong

Nummer: 0085230194193 

Ortstarif

Island

Nummer: 003544150349 

Ortstarif

IndienFreephone: 0008000503159
Indonesien

Nummer: 00622180630074 

Ortstarif

Israel

Nummer: 0097233741225 

Ortstarif

ItalienFreephone: 800147694
KanadaFreephone: 1-888-898-3316
Kasachstan

Nummer: 87273574582 

Ortstarif, nur Festnetz

KroatienFreephone: 08007745
LettlandFreephone: 80005929
LitauenFreephone: 080030366
Luxemburg

Nummer: 003523420808982 

Ortstarif

Malaysia

Nummer: 0060377243136 

Ortstarif

Marokko

Nummer: 00212530144108 

Ortstarif

Niederlande

Nummer: 0031107007503 

Ortstarif

Freephone: 08000222473

Norwegen

Nummer: 004724140601

Ortstarif

PolenFreephone: 00800012953
RumänienFreephone: 0800400653
Singapur

Nummer: 006564037051

Ortstarif

SlowakeiFreephone: 0800113418
Südafrika

Nummer: 0027214277937 

Ortstarif

Spanien

Nummer: 0034900031156 

Ortstarif

Freephone: 900752088

SchwedenFreephone: 0201604703
TansaniaFreephone: 0800111020
Thailand

Nummer: 006628449693 

Ortstarif

TschechienFreephone: 800050833
TürkeiFreephone: 00800448828602
UngarnFreephone: 0680984589
United KingdomFreephone: 08000224118
USAFreephone: 1-888-898-3316
Vereinigte Ara­bische EmirateFreephone: 80004440408

Kontakt

Roland Sterr
Director Group Legal & Compliance
Tel.  +49 6221 481-13881