Die Führungs- und Überwachungsstrukturen bei Heidelberg Materials entsprechen den aktienrechtlichen Vorschriften in Deutschland, der Unternehmenssatzung, den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Der Verhaltenskodex beschreibt unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten.
Lieferanten-Verhaltenskodex
Verantwortungsbewusste Beschaffung und ein nachhaltiges Verhalten unserer Lieferanten sind Bestandteil unserer Sustainability Commitments 2030.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der HeidelbergCement AG wurde gemäß § 120a Abs. 1 AktG am 6. Mai 2021 durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 92,21% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG wurde gemäß § 113 Abs. 3 AktG am 6. Mai 2021 durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 99,89% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan die Arbeit des Vorstands, insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten.
Die Geschäftsordnung regelt die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Aufsichtsrats nach Gesetz und Satzung. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Rechte und Pflichten aufzuzeigen, die Zuständigkeiten abzugrenzen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsorgane untereinander sowie mit den Mitgliedern zu erleichtern.
Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) und von § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzept) die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung sowie ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium beschlossen und diese zuletzt durch Beschluss vom 23. März 2022 angepasst.